In den Medien
Keine Sonderbehandlung für Ukrainische Fahrzeuge
Ausländische Fahrzeuge müssen innerhalb eines Jahres in der Schweiz immatrikuliert werden. Für ukrainische Fahrzeuge von Personen mit Schutzstatus S gilt eine Ausnahmeregelung. SVP-Kantonsrat Walter Gartmann (Mels) stört sich daran, wie er in einem Vorstoss zum Ausdruck gebracht hat. Hier den ganzen Artikel lesen.