Interpellation: Schutzdienstleistungen durch die Schweizer Armee für das Fürstentum Liechtenstein, anstatt durch die NATO oder ein anderes EU-Land

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Angesichts der steigenden geopolitischen Spannungen in Europa erhöhen alle Länder ihre Militärbudgets damit ihre Wehrfähigkeit und die Verteidigung ihrer Landesgrenzen im Kriegsfall gewähreistet werden kann.
Mit keinem anderen Land, verbinden uns mehr Vereinbarungen und Dienstbarkeiten, als mit dem Fürstentum Liechtenstein. Liechtenstein liegt eingebettet und angrenzend an die Kantone St. Gallen und Graubünden und pflegt seit langer Zeit eine offene und freundschaftliche Grenze zur Schweiz. Die Grenze zu Österreich wird für Liechtenstein durch den Schweizer Zoll gesichert und ist mit einem Zollvertrag geregelt. Liechtenstein arbeitet in sehr vielen Punkten ausgezeichnet mit der Schweiz zusammen und hat unter anderem auch den Schweizer Franken als Währung.

Es stellt sich nun mit der geändertem Sicherheitslage die Frage, wie schützt sich das Fürstentum Liechtenstein bei einer aktiven Bedrohung oder gar einem Kriegsfall? Sicherheitspolitisch arbeitet das Fürstentum Liechtenstein eng mit der Schweiz zusammen. So wurden beispielsweise auf Anfrage Liechtensteins die Schweizer Armee auch zur Unterstützung zu Bewältigung der Corona-Pandemie aufgeboten. Formell besteht jedoch kein Übereinkommen zur Hilfeleistung.
Liechtenstein hat 1868 seine Armee abgeschafft und hat sich in den grossen Kriegen des 20. Jahrhunderts neutral verhalten – ohne offiziell neutral zu sein.

Welche sicherheitspolitischen Diskussionen werden im Fürstentum Liechtenstein bezüglich Schutz des Landes geführt? Welche Rolle spielt dabei die Schweiz, bzw. die Schweizer Armee?

Welche internationalen Sicherheitsverpflichtungen ist das Fürstentum Liechtenstein eingegangen? Bestehen Verträge mit Österreich, der NATO, der EU oder anderen internationalen Akteuren?

Wäre es nicht an der Zeit, das Verhältnis zu Liechtenstein auch auf einer sicherheitspolitischen Ebene zu vertiefen? Sollte nicht zum Beispiel ein Übereinkommen mit dem Fürstentum Liechtenstein ausgehandelt werden, damit bei einem Bedrohungsereignis die Schweizer Armee deren Grenze, auf Wunsch und Anfrage des Fürstentums, analog Zollgrenze, sichern könnte?

Könnte die Schweiz für ein solches Schutz-Abkommen vom Fürstentum Liechtenstein Gegenleistungen verlangen? Wenn ja, wie könnten solche Gegenleistungen aussehen?

Wenn die Schweiz keine Lösung mit Liechtenstein findet, könnte allenfalls Liechtenstein mit einem anderen Land oder mit der NATO eine Dienstbarkeit für einen Armeeschutz eingehen.
Diese Variante wäre für die Schweiz suboptimal und es sollten deshalb umgehend Gespräche auf Regierungsebene der zwei Länder vereinbart werden.

Zur Interpellation.

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Kontakt

Walter Gartmann
CH – 8887 Mels
gartmann@svp-sg.ch

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