Keine Sonderbehandlung für Ukrainische Fahrzeuge

Ausländische Fahrzeuge müssen innerhalb eines Jahres in der Schweiz immatrikuliert werden. Für ukrainische Fahrzeuge von Personen mit Schutzstatus S gilt eine Ausnahmeregelung. SVP-Kantonsrat Walter Gartmann (Mels) stört sich daran, wie er in einem Vorstoss zum Ausdruck gebracht hat. Hier den ganzen Artikel lesen.

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